Erbe/Testament

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert die gesetzliche Erbfolge ganz klar. Sie setzt dann ein, wenn die verstorbene Person kein rechtsgültiges Testament verfasst hat.

Erbrecht:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert die gesetzliche Erbfolge ganz klar. Sie setzt dann ein, wenn die verstorbene Person kein rechtsgültiges Testament verfasst hat. Als erste haben die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Großeltern, Onkel/Tanten sowie Cousins/Cousinen gelten als Erben dritter Ordnung. Für Ehepartner gelten Sonderrechte. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, dagegen sind nicht eheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt.

Testament:

Sollten Sie Ihren Nachlass später nach Ihren eigenen Vorstellungen verteilen wollen, ist das Verfassen eines Testaments oder ein Erbvertrag unbedingt erforderlich.

Ein Testament muss handgeschrieben, unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Wer ganz sicher gehen will, sollte das Testament bei einem Notar aufsetzen lassen. Das ist zwar mit Gebühren verbunden, vermeidet aber eventuelle Unklarheiten und Unsicherheiten.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen.

Broschüre zum Thema "Erben und Vererben" vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter:

www.bmjv.de

 

Bitte beachten:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Patientenverfügung

Die moderne Medizin ermöglicht eine Vielzahl von lebensverlängernden Maßnahmen, die nicht von allen gutgeheißen werden. Wenn Sie also als Folge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu äußern, liegt Ihr Schicksal in der Hand von Ärzten und eventuell Ihren Angehörigen, die in diesem Fall mit den dann anstehenden Entscheidungen im Zweifel überfordert sind.

Deshalb ist es empfehlenswert, die Bestimmung der medizinischen Maßnahmen, die dann getroffen werden sollen, bereits im Vorfeld festzulegen. Dies geschieht über eine Patientenverfügung, die möglichst detailliert abgefasst sein sollte. Außerdem sollte Ihre Verfügung im Ernstfall auch gefunden werden. Deshalb informieren Sie am besten Ihre Angehörigen darüber.

Lesen Sie hierzu auch die Broschüre zur Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter:

Darüber hinaus können Sie sich auch unter dem folgenden Link über eine christliche Patientenverfügung informieren:

 

Vorsorgevollmacht

Wenn Sie noch weiter gehen wollen, können Sie über eine Vorsorgevollmacht zusätzlich eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die dafür Sorge trägt, dass Ihre Entscheidungen entsprechend umgesetzt werden. Mit diesen Maßnahmen erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung aufrecht in Situationen, in denen Ihnen jeglicher Handlungsspielraum fehlt.

Organspende

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist auf keinen Fall leicht zu treffen. Jedoch hat der Gesetzgeber inzwischen eine Regelung auf den Weg gebracht, die in Zukunft eine aktive Beschäftigung mit der Organspende notwendig machen wird.

Der Grund für diese geplante Regeländerung liegt darin, dass die Bereitschaft zu Organspenden in den vergangenen Jahren immer stärker nachgelassen hat, obwohl tausende Empfänger auf Wartelisten für Organe oder Gewebe stehen. Denn, so viel ist unbestritten, Organspenden können Leben retten. Trotzdem ist die Organspende ein zwischen Naturwissenschaftlern und Ethik-Kommissionen schwer umstrittenes Thema. Pro und Contra sind nicht eindeutig und verlässlich. Gerade deswegen sollte sich jeder über dieses Thema informieren, es mit seinen Angehörigen diskutieren und selbst entscheiden.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter

www.organspende-info.de

www.bmg.de

www.bundesaerztekammer.de

 

Darüber hinaus sind Organspendeausweise auch kostenlos in Apotheken und Arztpraxen erhältlich.

Kinder im Trauerfall

Kinder gehen anders mit dem Tod um als Erwachsene. Für sie sind der Tod und der Verlust eines nahestehenden Menschen oft noch schwerer begreifbar, sie können ihn nicht einordnen. Andererseits sind ihre Reaktionen zumeist unverfälscht und direkt.

Nehmen Sie Kinder ernst 

Sie sollten nicht versuchen, den jungen Menschen den natürlichen Umgang mit dem Tod und der Trauer zu nehmen. Nehmen Sie alle Fragen ernst und bleiben Sie bei der Wahrheit. Die Vermittlung falscher Vorstellungen über den Tod kann bei den Kleinen Unsicherheiten und Ängste auslösen. Beziehen Sie ruhig Ihre eigenen Gefühle in das Gespräch ein, aber benutzen Sie z. B. Beschreibungen und Bilder, die ein Kind verstehen kann. Jetzt brauchen Kinder Ihre Liebe und Aufmerksamkeit besonders. Es empfiehlt sich außerdem, die Heranwachsenden in das Geschehen zu integrieren. Erklären Sie den Ablauf und die Bedeutung einer Trauerfeier und ermutigen Sie die Sprösslinge, einen eigenen Beitrag zu leisten, z.B. ein Bild als Sargbeigabe zu malen. So haben die Kinder die Möglichkeit zur aktiven Bewältigung.

Sollten Sie trotzdem das Gefühl haben, dass die Kinder mit der Situation nicht zurechtkommen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel örtliche Selbsthilfe- oder Trauergruppen, Psychologen oder Seelsorger der jeweiligen Kirchen- oder Religionsgemeinden.

Lesens- und Wissenswertes zum Thema:

  • Ich pass von oben auf dich auf – Eine Geschichte vom Fortgehen und Dableiben von Martina Schütze
  • Die Regenbogenbrücke: Ein kleiner Hase in Trauer von Celina del Amo und Heinz Grundel
  • Briefe, die zum Himmel fliegen – Trauerhilfe für Kinder von Marielle Seitz

Angemessen kondolieren

Das Schreiben von Beileidsbekundungen ist oftmals begleitet von der Angst, dem traurigen Anlass nicht gerecht zu werden. Fassen Sie sich trotzdem ein Herz und teilen Sie den Angehörigen Ihr Beileid und Ihre Verbundenheit mit. Es ist immer besser, zu reagieren, auch wenn Sie bei der Wortwahl unsicher sein mögen, als gar nichts zu tun.

Am besten schildern Sie in einfachen Worten, was Sie denken und fühlen und vermeiden Sie Klischees oder Überhöhungen, damit spenden Sie echten Trost und signalisieren auf unaufdringliche Art Gesprächsbereitschaft. Handgeschriebene und persönlich abgefasste Texte zeigen die Bedeutung der verstorbenen Person für den Verfasser. Kondolieren können Sie auch in einem bei der Trauerfeier ausliegenden Kondolenzbuch, oder schriftlich per Trauerkarte.

Untenstehend finden Sie einige Formulierungshilfen, die Ihnen die Abfassung sicherlich erleichtern werden.

Die Anrede

An Freunde und Bekannte:

  • Liebe Susanne/Lieber Michael,
  • Liebe Familie Tausching,

An Vorgesetzte und Kollegen:

  • Sehr geehrte Frau Dromburg,
  • Sehr geehrter Herr Schwatzek,
Der Einstieg

An Freunde und Bekannte:

  • Ich kann/Wir können immer noch nicht fassen, dass Deine Schwester uns für immer verlassen hat …
  • Wir sind sehr traurig, dass Sybille nicht mehr unter uns ist …
  • Mit großer Bestürzung habe ich vom tragischen Tod Deiner Tochter erfahren …

An Vorgesetzte und Kollegen:

  • Zum Tode Ihres Mannes sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus …
  • Mit großem Bedauern haben wir heute vom Tode Ihrer Frau Mutter erfahren …
  • Zu dem schweren Verlust durch den Tod Ihrer Frau spreche ich Ihnen mein herzliches Beileid aus …
  • Wir teilen mit Ihnen den schmerzlichen Verlust, den Sie durch den Tod von … erleiden müssen …
Wertschätzung der/des Verstorbenen

Bennenen Sie ruhig, was Sie an der verstorbenen Person besonders geschätzt haben, was Ihnen fehlen wird und woran Sie sich gerne erinnern.

  • Sie war wie eine Schwester für mich, ich werde sie nicht vergessen.
  • Wir mochten ihn sehr gerne. Die Lücke, die er hinterlässt, wird kaum zu schließen sein.

Bei einem Kondolenzschreiben für einen Kollegen oder Vorgesetzten formulieren, sollten Sie etwas förmlicher herangehen:

  • In all den Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir seine fachliche Kompetenz und vor allem seine faire, herzliche Art geschätzt.
  • Wir können nur schwer ermessen, welchen Verlust sein Tod für Ihr Unternehmen darstellt.
  • Zahlreiche Kollegen werden sich dankbar und liebevoll an sie erinnern.
  • Alle, die sie kennen durften, haben ihre ganz besondere Ausstrahlung und Hilfsbereitschaft geschätzt.
Der Schlussgruß

Formulieren Sie den Schluss persönlich mit einem Satz des Mitgefühls. Vielleicht möchten Sie zusätzlich ein Hilfsangebot formulieren. Auch das passt sehr gut an den Schluss.

  • Sei umarmt
  • Mit stillem Gruß
  • In tiefer Trauer und innigem Mitgefühl
  • Ich bin sehr traurig und in Gedanken bei Euch.

Stehen Sie dem/den Trauernden nicht ganz so nahe, empfiehlt es sich, den Schluss etwas distanzierter zu formulieren:

  • Wir fühlen und trauern mit Ihnen.
  • Ich wünsche Ihnen die Kraft, die Sie jetzt brauchen, um das Leben allein zu meistern.
  • Ich kann nur ahnen, wie groß Ihr Schmerz und wie tief Ihre Trauer ist.

Bestattungsvorsorge

Mit einer Bestattungsvorsorge entlasten Sie Ihre Familie und können selbst bestimmen, wie dereinst Ihr Abschied stattfinden soll. Klicken Sie hier …

Erste Schritte im Trauerfall

Besser gut vorbereitet: Was Sie als erstes tun sollten, wenn in Ihrem Umfeld ein Trauerfall eintritt. Klicken Sie hier …

Kontakt

Sie finden uns in der Gewerbestraße 14 in Nördlingen. Klicken Sie hier …

Unser Gedenkportal

Klicken Sie hier …